Regelungen in geschlossenen Räumen
- Maximal zehn Personen aus maximal fünf Haushalten gemeinsam am Tisch
- Nicht mitgezählt werden
- Kinder von bis zu 14 Jahren
- vollgeimpfte Personen
- genesene Personen
- Medizinische Gesichtsmaske fernab vom Sitzplatz erforderlich
In Außenbereichen von gastronomischen Betrieben dürfen Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal fünf Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Nicht mitgezählt werden Kinder von bis zu 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesene Personen. Sofern sich Gäste nicht an ihrem Sitzplatz aufhalten, müssen sie eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Der Besuch der Außenbereiche von Restaurants, Cafés und Bars sowie die Benutzung derer sanitären Anlagen ist ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses erlaubt.
08.06.2021, https://www.berlin.de/corona/massnahmen/gastronomie/
Vorschriften in Außenbereichen
- Wer darf in den Innenbereich?
- Personen mit aktuell negativem Corona-Test
- Vollgeimpfte Personen
- genesene Personen
- An einem Tisch dürfen nicht mehr als zehn Personen aus maximal fünf Haushalten sitzen
- Nicht mitgezählt werden
- Kinder unter 14 Jahre
- Vollgeimpfte Personen
- genesene Personen
- Medizinische Gesichtsmaske fernab vom Sitzplatz erforderlich
Gaststätten dürfen ihre Innenräume nur für Personen öffnen, die einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen können. Darüber hinaus dürfen an einem Tisch nicht mehr als zehn Personen aus maximal fünf Haushalten gemeinsam sitzen. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt. Gästemüssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
08.06.2021, https://www.berlin.de/corona/massnahmen/gastronomie/